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Das Signal
Unsere Ziele sind:
- Die Sicherstellung einer
frühzeitigen
Diagnose und angemessenen Therapie aller Betroffenen nach dem aktuellen
medizinischen Standard.
- Die grundlegende Verbesserung
der Lebensbedingungen für Betroffene.
- Die langfristige Erhöhung der Kosteneffizienz im Gesundheitswesen
durch Vermeidung teurer Fehltherapien und hoher sozialer Kosten infolge
von Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung.
Das Berliner Signal
stellt daher folgende zentrale
politische Forderungen an
die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag,
den Gemeinsamen Bundesausschuss sowie die Vertreter
der Krankenkassen, der Ärzteschaft und
der Krankenhäuser:
- Aufrütteln der Politik und Öffentlichkeit über
die schwierige medizinische und soziale Situation von Menschen mit
Seltene Erkrankungen, insbesondere mit Primärem Immundefekt.
- Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Politik,
Wissenschaft, Industrie, Forschung und den praktizierenden Ärzten,
um den Betroffenen die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
- Aufklärung
der medizinischen Fachwelt durch
stärkere Verankerung von Seltenen Erkrankungen und Immunologie
in der Ausbildung und Weiterbildung niedergelassener Ärzte,
damit Patienten frühzeitig diagnostiziert und ausreichend therapiert
werden können.
- Frühzeitige Diagnose für alle Betroffenen,
um Gewissheit zu schaffen und ein lebenswertes Leben mit der Krankheit
zu ermöglichen.
- Gewährleistung einer angemessenen Therapie und
Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Spezialambulanzen/Therapie-
und Forschungszentren.
Verpflichtende Aufnahme der Behandlungskosten von
Seltenen Krankheiten in die Erstattungspolitik der Krankenkassen.
Zur Umsetzung unserer Ziele fordern wir die Implementierung von drei
konkreten Maßnahmen:
- Sicherstellung der Finanzierung von Verträgen nach § 116
b, Abs. 2, 3 Sozialgesetzbuch V
Krankenkassen müssen künftig verpflichtet werden,
mit Kliniken auf Verlangen gesonderte Verträge über die ambulante
Behandlung von Seltenen Erkrankungen abzuschließen, um dem bestehenden
Versorgungsdefizit entgegenzuwirken. Daher muss die Finanzierung solcher
Verträge zukünftig sichergestellt werden. Die Krankenkassen
haben wegen der mangelnden Finanzierung bundesweit bisher keinem derartigen
Vertrag zugestimmt.
- Anerkennung der Substitutionstherapie
bei Antikörpermangel-Syndrom als Praxisbesonderheit
Aufnahme
der Arzneimitteltherapie bei Primärer Immundefizienz (Antikörpermangel-Syndrom)
in den Katalog der Praxisbesonderheiten bei den Richtgrößenvereinbarungen
der Kassenärztlichen Vereinigungen, um so eine adäquate Behandlung
zu gewährleisten. Damit wird der finanzielle Mehrbedarf automatisch
aus den Richtgrößen gefiltert und die Arzneimittelausgaben
einer Praxis somit nicht zusätzlich belastet.
- Aufnahme des
Screening auf Antikörpermangel in die U-Untersuchungen
Aufnahme
des Screening auf Antikörpermangel in die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
bei Kleinkindern (U3-U5), um eine frühe Diagnose sicherzustellen.
Mit unserem Berliner Signal fordern wir die Bundesregierung,
den Deutschen Bundestag und alle relevanten Institutionen des Gesundheitswesens
dringend auf, unsere Forderungen und konkreten Maßnahmen aufzugreifen
und in den aktuellen Reformprozess der deutschen Gesundheitspolitik zu integrieren.
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